Novellierung der ImmoWertV tritt am 01.01.2022 in Kraft

Die ImmoWertV 2021 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Neuregelung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Die Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) ist am 19.07.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Zuvor hatte der Bundesrat der Novelle mit geringfügigen Änderungen gegenüber dem im Mai vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zugestimmt. Die ImmoWertV 2021 gilt damit ab Anfang 2022.
Ziel der Neuregelung ist, stärker als bisher sicherzustellen, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.
Derzeit sind die entsprechenden Vorgaben noch auf sechs Regelungswerke verteilt (ImmoWertV 2010, Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinie 2006). Diese wurden nun in der ImmoWertV 2021 zusammengefasst. Inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorgaben sind dabei nur in geringem Umfang enthalten.

Foto: © AdobeStock_986666

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