Gemeinde Eichenau erlässt Ortsgestaltungssatzung vom 01.01.2022

Die Gemeinde Eichenau erlässt aufgrund Art. 81 Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 eine örtliche Bauvorschrift als Satzung vom 01.01.2022.

Die Satzung gilt im gesamten Gemeindegebiet. Ausgenommen sind Bauvorhaben unmittelbar an der Hauptstraße, der Schillerstraße sowie der Bahnhofstraße und bestimmte festgesetzte Gewerbegebiete. Zum detaillierten Geltungsbereich gibt es einen Lageplan (Anlage 1 zur Satzung). Die Satzung gilt für genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige bauliche Anlagen. Die Satzung gilt nicht, wenn soweit in einem Bebauungsplan abweichende konkretere Festsetzungen getroffen sind. Inhaltlich umfasst die Ortsgestaltungssatzung im Wesentlichen: - Höhenlage von Gebäuden, Abgrabungen und Aufschüttungen - Gestaltung von Haupt- und Nebengebäuden - Dächer - Fassadenbegrünung - Gartengestaltung und Vorgärten - Einfriedungen - Tiefgaragen Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau 1/2022 Foto: © Depositphotos_95344750

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